Bereits 2003 wurde festgeschrieben, dass die Vervielfältigung von Musik-CDs für den Privatgebrauch zulässig sei, sofern kein Kopierschutz umgangen wird.
So viel also zur Musik-CD. Aber wie sieht es mit digitalen Musikformaten aus?
Was für die CD gilt, gilt sogar für Mp3s. Nachdem iTunes und Co. dem DRM-Schutz den Laufpass gegeben haben, ist es also wieder möglich eine Privatkopie von seinen Lieblingsliedern zu erstellen (wobei die Kopie ja nie das Problem darstellte, sondern die Möglichkeit sie abzuspielen).
Das Interessante: Es ist sogar möglich diese Musik mit seinem Freundeskreis zu teilen. Ein Gesetz aus den Zeiten der analogen Aufzeichnungsgeräte besagt nämlich nach wie vor, dass diese Vervielfältigungen im engen Kreise vervielfältigt werden dürfen. Die entgangenen Erlöse sollten damals noch durch einen Aufschlag auf Musikkassetten und CD-Rohlinge wieder rausgeholt werden.
Neue Ansätze für den legalen Online-Tausch
Auf das Urteil von 1965 stützt sich auch das göttinger Unternehmen Ciiju, welches nach einer kostenlosen Anmeldung dem Benutzer ermöglicht, seine Musik legal mit seinen Freunde zu tauschen. Diese lässt sich, wie im realen Leben an bis zu sieben Bekannte aus dem Netzwerk verteilen, wobei jede Weitergabe mit einem digitalen Wasserzeichen protokolliert wird und zwar unhörbar auf der Tonspur. Sollten diese Dateien später in illegalen Tauschbörsen landen, so solle es ein Leichtes sein, den Ciiju-Nutzer ausfindig zu machen, der die Mp3-Datei in Umlauf gebracht hat.
siehe auch:
Digitale Wasserzeichen: Legale Konkurrenz für illegale Tauschbörsen in der FAZ).